Es gibt verschiedene Gründe, eine Übersetzung zu beglaubigen. Im Allgemeinen handelt es sich um amtliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Dokumente zum offiziellen Gebrauch, wie zum Beispiel Verträge.
Manche Institutionen (wie Gerichte, Regierungsbehörden, etc.) verlangen die Beglaubigung einer Übersetzung, wenn sie einen Beweis der Gleichwertigkeit zwischen dem Inhalt des Dokuments und seiner Übersetzung benötigen. Die Übersetzer spielen für diesen Nachweis eine fundamentale Rolle.
Manche Länder, wie z.B. Deutschland, verleihen in diesem Prozess den ermächtigten Übersetzer/innen eine rechtliche Verantwortung für die Übersetzung. In anderen Länder wie Portugal wird die Beteiligung eines Notars oder einer Notarin benötigt, die zusammen mit dem Übersetzern an der Beglaubigung teilnehmen.
In einigen Fällen, in denen die Dokumente ausländischen Gerichten vorgelegt werden sollen, wird eine Authentifizierung gemäß den Anforderungen des Haagener Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 verlangt. Bei dieser Authentifizierung wird die Haagener Apostille angebracht. In Deutschland sind besondere Behörden für die Apostille verantwortlich. Rufen Sie uns gerne bei Fragen rund um den gesamten Prozess an.